MW-Effekt  | Mario Welz

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Gutachten




Bei Mindererträgen oder Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage empfiehlt sich die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens, welches als Grundlage für weitere Handlungsschritte verwendet werden kann. Unser Service beinhaltet dabei telefonische Beratung, eine erste Begutachtung direkt bei Ihnen vor Ort, Leistungsmessungen sowie die Erstellung thermographischer Aufnahmen. Im Anschluss an einen Vor-Ort-Termin erhalten Sie einen Bericht mit einer Zusammenfassung der Prüfung, mit (Thermografie-)Fotos und mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung. Diese Anlagenprüfung bildet die Basis für die weitere Vorgehensweise.

Verschiedene Gutachten

Gutachten werden bei ganz unterschiedlichen Fragestellungen erforderlich.

Ertragsgutachten geben dem Betreiber eine Auskunft über die zu erwartenden Erträge einer Photovoltaikanlage an dem entsprechenden Standort. Für die solide Finanzierung einer Photovoltaikanlage ist eine zuverlässige Vorhersage der Erträge unerlässlich. Hierzu siehe auch Wirtschaftlichkeit.

Mängelgutachten dienen der Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes einer Photovoltaikanlage, um z. B. beim Solarteur eine Nachbesserung der Mängel oder Erstattung von (Zusatz-)Kosten durchzusetzen. Alternativ auch, um bei einem Verkauf der PV-Anlage die Mängelfreiheit nachzuweisen. Mängelgutachten und die anschließende Beseitigung der Mängel dienen außerdem der Vermeidung von Schäden an den Gebäuden sowie zur Minimierung des Betreiberrisikos durch vorzeitige Ertragseinbußen und zu Vermeidung von Brandrisiken. Beachten Sie die Gewährleistungsfristen von in der Regel zwei Jahren, innerhalb derer Sie eine Nachbesserung beim Installateur durchsetzen können.

Empfehlenswert ist es, ein Mängelgutachten bereits bei der Inbetriebnahme erstellen zu lassen und die Begleichung der Schlussrechnung an die Beseitigung der festgestellten Mängel zu knüpfen.

Schadensgutachten werden im Versicherungsfall erforderlich, wenn die Ursache und die Höhe des Schadens festgestellt werden muss. Ist ein Schaden an der Photovoltaikanlage durch einen Mangel bei der Errichtung der PV-Anlage oder durch einen Materialfehler bei einem der Komponenten entstanden, liegt es im Interesse des Betreibers, die Schadensursache und Schadenshöhe ermitteln und dokumentieren zu lassen, um im Rahmen der Gewährleistungspflicht Ansprüche beim Solarinstallateur geltend machen zu können. Die Folgeschäden, die durch einen Material oder Konstruktionsfehler verursacht wurden, werden von vielen Photovoltaikversicherungen (Allgefahrenversicherung) abgedeckt, während der Material- oder Konstruktionsfehler selbst nicht versichert ist. Hier ist der Installateur im Rahmen der Gewährleistung in der Pflicht nachzubessern.

Gerichtsgutachten können von einer der beteiligten Parteien in Auftrag gegeben werden, um einen strittigen Sachverhalt zu klären. Vor Gericht wird ein Parteigutachten wie eine fachliche Zeugenaussage der betreffenden Partei bewertet. Das Gericht selbst bestellt ein unabhängiges Sachverständigengutachten bei einem Gutachter, der unbefangen sein muss und daher keine private oder geschäftliche Beziehung zu einer der beteiligten Parteien haben darf.

Wertgutachten werden benötigt, wenn Gebäude mit PV-Anlagen verkauft oder vererbt werden. Das Wertgutachten berücksichtigt nicht in erster Linie den Wert der Komponenten, sondern richtet sich  besonders nach der Renditeerwartung, die sich bei Volleinspeisung durch die erwartete Höhe der Einspeisevergütung des produzierten Stroms ergibt. Bei neueren PV-Anlagen fließt zusätzlich der Eigenverbrauchsanteil oder auch eine Direktvermarktung in die Renditeberechnung ein. Mängel und Besonderheiten bei der PV-Anlage müssen hierbei wertmindernd berücksichtigt werden.